Anwaltliche Tätigkeiten
- Erbrecht
- Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Nachlasspflegschaften und -verwaltungen
- Erb-/Nachlassauseinandersetzungen
- Erbrechtliche Rechtsstreitigkeiten, im Rahmen derer der Nachweis der Testierunfähigkeit oder auch der Testierfähigkeit erforderlich ist
- Betreuungsrecht/Vormundschaftsrecht
- Vertretung in Verfahren zur Aufhebung oder Einleitung einer Betreuung oder zur Herbeiführung eines Betreuerwechsels
- zivilrechtliches und öffentlich-rechtliches Unter- bringungsrecht (Freiheitsentziehungverfahren oder Zwangsbehandlungen)
- Übernahme von Betreuungsvollmachten oder Geschäftsbesorgungsverträgen zur Vermeidung von gerichtlichen Betreuerbestellungen
- Übernahme von Pflegschaften und Betreuungen aufgrund gerichtlicher Bestellung
- Vermögensauseinandersetzungen, auch unter Einschluss betreuungsrechtlicher Konstellationen
- Zivilrechtstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten stehen (z. B. Klage auf Geltendmachung der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages infolge unerkannter Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten)
- Immobilienrecht
Notarielle Tätigkeit
In meiner Eigenschaft als Notar stehe ich Ihnen zur Verfügung für die Beurkundung sämtlicher Rechtsgeschäfte und sonstiger Rechtsvorgänge, insbesondere auch im Erbrecht (z. B. Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge) und Grundstücksrecht. Dabei kommt meine Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht natürlich auch den Urkundsbeteiligten zugute.
Besondere Erfahrung besteht auch im Zusammenhang mit Beurkundungen, im Rahmen derer die Beiziehung von psychiatrischen Sachverständigen zur zweifelsfreien Feststellung der erforderlichen Geschäftsfähigkeit eines Beteiligten erforderlich sein kann (z. B. bei Erteilung von Vorsorgevollmachten, Errichtung letztwilliger Verfügungen etc.), sowie im Allgemeinen mit psychisch Kranken.